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Trägerin Notruf- Frauen gegen
Gewalt e.V. Vertretungsberechtigter Vorstand: Die vorgenannte Körperschaft
ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und
nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich
und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im
Sinne der §§ 51 ff AO dient.
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