Information und Beratung

Wir rufen Sie an
Sie können uns anrufen

Wir hören Ihnen zu
Wir beraten
telefonisch und persönlich

Wir informieren
darüber,was Sie selbst zu
Ihrem Schutz tun können
und über die rechtlichen
Möglichkeiten nach dem

Gewaltschutzgesetz.

Wir unterstützen
bei Antragstellung vor Gericht,
im Umgang mit den Behörden
und vermitteln andere Hilfe
wenn Sie dies wünschen.
vertraulich und kostenfrei

Sprechzeiten:
Mo.-Fr.9.00 - 12.00 Uhr
Di. 14.00 - 16.00 Uhr
intervention-ist@web.de

 

Wir stellen Ihnen unsere Ausstellung zum Thema:

Intervention möglich

gerne zur Verfügung >>>>>


Zielsetzung und Ansatz der Interventionsstelle

Das Gewaltschutzgesetz mit seinen Möglichkeiten zur Intervention, insbesondere nach einem Polizeieinsatz, machte auch flankierende Maßnahmen für die von Gewalt betroffenen Frauen erforderlich.
Diese Aufgaben übernehmen die Interventionsstellen. Darüber hinaus haben sie die Aufgabe, im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit über Gewalt in engen sozialen Beziehungen zu informieren und die Hilfemöglichkeiten zu koordinieren.
In Rheinland-Pfalz wurden bisher fünf Interventionsstellen eingerichtet und zwar in Mainz, Westerburg, Kaiserslautern, Trier und Ludwigshafen.
Arbeitsgrundsätze
Die Beratung der betroffenen Frauen erfolgt auf der Grundlage folgender Prinzipien:
Pro-aktiver Ansatz
Die Mitarbeiterinnen der IST arbeiten nach dem "pro-aktiven Ansatz". Das Neue daran ist, dass die Initiative zur Kontaktaufnahme von der Beratungsstelle ausgeht. Dies geschieht aber nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Frau, die nach einem Polizeieinsatz über diese Möglichkeit aufgeklärt wird.
Empowerment
Die IST arbeitet nach dem Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe". Frauen werden
positiv unterstützt, ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen, ihre Zielvorstellungen und Bedürfnisse zu erarbeiten. Im Sinne des Empowerments geht es um den Wiederaufbau des Selbstvertrauens und der Selbstachtung, die es ermöglichen, Entscheidungen zu treffen und das Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Parteilichkeit
Die Interventionsstelle arbeitet parteilich für die Betroffenen von Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Das bedeutet ganz auf der Seite der bedrohten und misshandelten Frau zu stehen und sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche ernst zu nehmen.
Freiwilligkeit
Bei der Kontaktaufnahme durch die Interventionsstelle entscheiden die Frauen selbst über die Annahme und den Umfang sowie die Art und Weise der Unterstützung.
Krisenintervention
Die Arbeit der IST stellt in der Regel eine Krisenintervention, eine kurzfristige Beratung und Begleitung dar. Ist eine spezielle bzw. längerfristige Beratung notwendig, werden die Frauen an andere Hilfeeinrichtungen, z.B. an die Frauenhäuser und deren Beratungseinrichtungen weitervermittelt.
Verschwiegenheit
Die Interventionsstelle ist zur Verschwiegenheit über fallbezogene Daten der Betroffenen verpflichtet. Die Weitergabe an andere Institutionen erfolgt nur mit Zustimmung der Frau. Eine Ausnahme bildet eine akute Gefährdung des Kindeswohles. Die Frau wird in diesem Fall über die Kontaktaufnahme zum Jugendamt unterrichtet.
Berücksichtigung der Belange der Kinder
Kinder sind von der Gewalt gegen ihre Mütter immer mitbetroffen und werden in den Sicherheits- und Hilfeplan miteinbezogen.
Berücksichtigung der speziellen Situation von Migrantinnen
Bei Migrantinnen sind spezielle rechtliche Grundlagen zu berücksichtigen,
z.B. in Fragen des Aufenthaltsrechtes.